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Ent|scheid 〈m. 1〉 = Entscheidung (2)
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Ent|scheid, der; -[e]s, -e [spätmhd. entscheit]:
a) von richterlicher, amtlicher o. Ä. Seite ausgesprochene Entscheidung:
nach E. des Schiedsrichters;
b) Entscheidung:
sein E. ist für/gegen den Verkauf des Hauses gefallen.
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Ent|scheid, der; -[e]s, -e [spätmhd. entscheit]: a) von richterlicher, amtlicher Seite ausgesprochene Entscheidung: nach E. des Arztes, des Schiedsrichters; Die ... Opposition kann ... gegen den E. der Mehrheit das Bundesverfassungsgericht anrufen (Fraenkel, Staat 229); b) Entscheidung: ... dass er nicht für eine Kandidatur zur Verfügung stehe; sein E. ist für die berufliche Karriere in der Privatwirtschaft gefallen (NZZ 30. 8. 86, 29).
Universal-Lexikon. 2012.