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Ent|schluss [ɛnt'ʃlʊs], der; -es, Entschlüsse [ɛnt'ʃlʏsə]:durch Überlegung gewonnene Absicht, etwas Bestimmtes zu tun:
ein weiser, spontaner, überraschender Entschluss; einen Entschluss fassen, bereuen.
• Entschließung/Entschluss
Die Entschließung ist ein förmlicher Beschluss zu einem Thema, der von einem politischen Gremium, z. B. von einem Parlament, verabschiedet wird:
– Die Außenminister verabschiedeten eine Entschließung, in der sie den Angriff scharf kritisierten.
Ein Entschluss ist eine [nach mehr oder weniger langem Überlegen] gewonnene Absicht, etwas zu tun.
– Mein Entschluss steht fest: Ich werde diese Frau nicht heiraten.
– Sie fasste den Entschluss, morgen abzureisen.
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Ent|schlụss 〈m. 1u〉 Entscheidung, Willensakt, Festlegung des Willens ● seinen \Entschluss ändern; einen \Entschluss fassen sich zu etwas entschließen; fester, rascher, schwerer, unabänderlicher \Entschluss; es ist mein fester \Entschluss, das zu tun; er ist schnell, schwer von \Entschluss er entschließt sich schnell, schwer; sich zu einem \Entschluss durchringen; er kann zu keinem endgültigen \Entschluss kommen er kann sich nicht entschließen [→ entschließen]
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durch Überlegung gewonnene Absicht, etw. Bestimmtes zu tun:
ein plötzlicher, löblicher, weiser E.;
es ist mein fester E., daran teilzunehmen;
den E. zu einer Teilnahme fassen, bereuen;
jmdn. von seinem E. abbringen.
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Ent|schlụss, der; -es, Entschlüsse [zu ↑entschließen]: durch Überlegung gewonnene Absicht, etw. Bestimmtes zu tun: ein plötzlicher, löblicher, weiser E.; der E. zur Teilnahme wurde erst spät gefasst; es ist mein fester E., daran teilzunehmen; sein einsamer E. schlägt hohe Protestwellen; einen E. fassen, bereuen; jmdn. von seinem E. abbringen; zu keinem E. kommen; er ist ein Mann von raschem E. (veraltend; ein schnell entschlossener Mann).
Universal-Lexikon. 2012.