Frei|korps 〈[ -ko:r] n.; - [-ko:rs], - [-ko:rs]; Mil.〉 Freiwilligentruppe
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Frei|korps, das (früher):
aus Freiwilligen gebildeter Truppenverband.
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Freikorps
[-koːr], Truppen, die nur für die Dauer des Krieges oder eines Feldzugs aufgestellt oder von einzelnen Führern unter Ermächtigung des Kriegsherrn aufgebracht wurden. Größere Bedeutung erlangten sie erstmals um die Mitte des 18. Jahrhunderts (Österreichischer Erbfolgekrieg, Schlesische Kriege). Zu ihnen gehörten die aus den südslawischen Stämmen gebildeten Freitruppen der Österreicher (Kroaten, Panduren) sowie die durch Friedrich des Großen errichteten Freikorps und Freibataillone. Sie wurden vorwiegend zur Aufklärung und Sicherung sowie zur Störung der feindlichen Nachschubverbindungen verwendet und genossen größere Freiheiten als die Linientruppen ihrer Zeit. Auch in den Napoleonischen Kriegen wurden mehrere Freikorps errichtet (z. B. das lützowsche Freikorps). Die nach dem Ersten Weltkrieg errichteten Freikorps waren teils neu aufgestellte und umbenannte Formationen des alten Heeres, teils aus Freiwilligen aufgestellte Verbände, die bis zur Unterzeichnung des Versailler Vertrages der Obersten Heeresleitung, dann der Reichswehrführung unterstanden. Sie bekämpften erfolgreich die kommunistischen Aufstände im Reich (Regiment Reinhard, Marinebrigade Ehrhardt, F. von Epp u. a.). Entscheidend war ihr Einsatz im Baltikum unter R. Graf von der Goltz gegen die Rote Armee (1919), in Oberschlesien unter K. Höfer gegen die Polen (1921). Nach der Stabilisierung der Weimarer Republik wurden sie aufgelöst. Rechtsextremistisch ausgerichtete Angehörige der Freikorps waren am Kapp-Putsch, an den Fememorden und am Aufbau nationalsozialistischer Wehrverbände beteiligt.
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Frei|korps, das (früher): aus Freiwilligen gebildeter Truppenverband.
Universal-Lexikon. 2012.