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Freikirche
Frei|kir|che 〈f. 19eine vom Staat od. den Landeskirchen unabhängige Kirche

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Frei|kir|che, die:
[vom Staat u. den Landeskirchen] unabhängige protestantische Kirche.
Dazu:
frei|kirch|lich <Adj.>.

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Freikirche,
 
im Unterschied zur Staats- oder Volkskirche eine frei konstituierte Kirche, die unabhängig ist von staatlichen Einflüssen und deren Mitglieder nur aufgrund ausdrücklicher Willenserklärung, verstanden als bewusste individuelle Glaubensentscheidung, aufgenommen werden. Die Finanzierung einer Freikirche erfolgt ausschließlich über freiwillige, teilweise weit über der Höhe der Kirchensteuer liegende Beiträge ihrer Mitglieder Die meisten Freikirchen unterhalten eigene theologische Ausbildungsstätten. Glaubensgrundlage einer Freikirche ist die Bibel in der Gesamtheit ihrer Aussagen. Darin ist, im Gegensatz zur selektiven Schriftauslegung der Sondergemeinschaften (Sekten), theologisch ihr »Kirche sein« begründet. Die ersten Freikirchen entstanden durch das Täufertum der Reformation, sofern es auf eine revolutionäre Herbeiführung des Reiches Gottes auf Erden verzichtete. In England führte im 17. Jahrhundert die Abspaltung der Presbyterianer, Kongregationalisten und Baptisten, seit dem 18. Jahrhundert außerdem der Quäker und Methodisten von der »Established church« zur Bildung von Freikirchen. Der Begriff Freikirche (Free Church) taucht erstmals 1843 in Schottland auf und ist bis heute besonders in den angelsächsischen Ländern verwurzelt, wo die Kirchen mehrheitlich (Großbritannien) beziehungsweise ausschließlich (USA) als Freikirchen organisiert sind. - In Deutschland entstanden Freikirchen und freikirchlichen Zusammenschlüsse seit dem 19. Jahrhundert, u. a. aus Protest gegen die staatlich verordneten Kirchenunionen, aber auch den theologischen Rationalismus in den Landeskirchen (Altlutheraner). Zu den Freikirchen gehören heute in Deutschland u. a. die Altkatholische Kirche, die Altreformatorische Kirche in Niedersachsen, der Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (Baptisten), der Bund Freier evangelischer Gemeinden, die Evangelische Brüder-Unität (Herrnhuter Brüdergemeine), die Evangelisch-methodistische Kirche, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche und die Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland.
 
Literatur:
 
G. T. Brake: Inside the free churches (London 1964);
 W. E. Heinrichs: F.n - eine moderne Kirchenform (21990);
 H.-M. Niethammer: Kirchenmitgliedschaft in der F. (1995);
 
Freikirchenhandbuch, hg. v. der Vereinigung Ev. Freikirchen (2000).
 

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Frei|kir|che, die: [vom Staat u. den Landeskirchen] unabhängige protestantische Kirche.

Universal-Lexikon. 2012.