Fa|den|kreuz 〈n. 11; Bot.〉 in Form eines Kreuzes übereinandergelegte Fäden bzw. eingeritzte Striche in den Okularen von opt. Geräten, besonders von Zielfernrohren, zum Visieren od. zur Lagebestimmung ● jmdn., etwas ins \Fadenkreuz nehmen auf jmdn., etwas zielen; 〈fig.〉 jmdn., etwas genau beobachten; der Bankräuber geriet durch sein Verhalten schon bald ins \Fadenkreuz der Ermittler 〈fig.〉 geriet in den dringenden Verdacht
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Fa|den|kreuz, das (Optik):
an der Linse von optischen Geräten angebrachte Markierung in Form zweier senkrecht aufeinanderstehender Fäden od. eingeätzter dünner Striche zum genauen Visieren:
etw. mit dem F. anvisieren;
Ü jmdn. im F. haben (jmdn. scharf beobachten).
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I Fadenkreuz,
eine Darstellungsform des Cursors (Mauszeiger) bei Grafikprogrammen in Form von zwei sich schneidenden dünnen Linien. Das Fadenkreuz dient zur genauen Ausrichtung von Objekten, da mit seiner Hilfe die waagrechte und senkrechte Position eines Objekts besonders gut zu erkennen ist.
II
Fadenkreuz,
1) Optik: eine in der Dingbrennebene des Okulars eines Fernrohrs oder Mikroskops angebrachte Markierung in Form zweier senkrecht zueinander verlaufenden Fäden oder in eine Glasplatte eingeätzter dünner Striche als Ziel- oder Einstellvorrichtung; durch ihren Schnittpunkt und den Mittelpunkt des Objektivs verläuft die Visier- oder Kollimationslinie des Instruments. Bei mehreren parallelen Fäden oder Strichen liegt ein Fadennetz vor.
2) Völkerkunde: weltweit verbreitetes Schutz- und Segenszeichen aus gekreuzten Stäben, um die Fäden aus Wolle, Baumwolle, Haar oder Bast gespannt werden; auch aus Stroh geflochtene Fadenkreuze kommen vor. Bei den Fadenkreuzen handelt es sich um stilisierte Spinnennetze, die überwiegend als »Geisterfallen« sowie der Abwehr schädlicher Kräfte dienen.
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Fa|den|kreuz, das (Optik): an der Linse von optischen Geräten angebrachte Markierung in Form zweier senkrecht aufeinander stehender Fäden od. eingeätzter dünner Striche zum genauen Visieren: etw. mit dem F. anvisieren; Ü jmdn. im F. haben (jmdn. scharf beobachten); Der Angeklagte ... stand im F. schwerster Beschuldigungen (wurde aufs Schwerste beschuldigt): unter anderem Mord und Banküberfälle (Spiegel 43, 1976, 129).
Universal-Lexikon. 2012.