En|tente 〈[ ãtã:t] f. 19〉 freundschaftliches Bündnis zw. Staaten ● \Entente cordiale (übersetzt: „herzliches Einvernehmen“) Bündnis zw. Frankreich u. England 1904 [frz., „Verständnis, Einvernehmen“]
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En|tente [ã'tã:t(ə) ], die; -, -n […tn̩] [frz. entente = Einverständnis, eigtl. = Absicht, über das Vlat. zu lat. intendere, ↑ intendieren] (Politik):
auf engem Einverständnis beruhendes bündnisähnliches Verhältnis od. Bündnis zwischen [zwei] Staaten:
die E. zwischen Großbritannien und Frankreich.
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Entente
[ã'tãt; französisch »Einverständnis«, eigentlich »Absicht«, von lateinisch intendere »auf etwas achten«] die, -/-n, bündnisähnliches Verhältnis oder Bündnis zwischen (zwei) Staaten, das auf engem Einverständnis und weitgehender Interessengleichheit beruht. - Als Entente cordiale werden besonders die bündnisähnlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Frankreich seit der Verständigung über die nordafrikanischen Kolonialfragen (1904) bezeichnet; ihr Kern waren militärische Absprachen für den Fall eines Krieges gegen das Deutsche Reich (Briefwechsel zwischen P. Cambon und E. Grey). Aus dieser Entente entwickelte sich durch Einbeziehung Russlands (seit 1907) die Tripelentente (Dreiverband). Der Begriff »Ententemächte« wurde im Ersten Weltkrieg auf alle Gegner der Mittelmächte bezogen. Nach dem Ersten Weltkrieg entstand die Kleine Entente.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Europa: Rivalitäten, Wettrüsten, Krisenherde im ausgehenden 19. Jahrhundert
Weltkrieg, Erster: Julikrise und Kriegsausbruch 1914
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En|tente [ã'tã:t(ə)], die; -, -n [...tn̩; frz. entente = Einverständnis, eigtl. = Absicht, über das Vlat. zu lat. intendere, ↑intendieren] (Politik): auf engem Einverständnis beruhendes, bündnisähnliches Verhältnis od. Bündnis zwischen [zwei] Staaten: die E. zwischen Großbritannien und Frankreich; Zwischen Seine und Rhein ist nie enger konsultiert und informiert worden ... Diese E. will Giscard jetzt bekräftigen (Saarbr. Zeitung 7. 7. 80, 2).
Universal-Lexikon. 2012.