En|te|le|chie 〈f. 19; unz.; Philos.〉
1. nach Aristoteles Fähigkeit, sich nach der ursprüngl. angelegten Form zu entwickeln
2. zielstrebige Kraft eines Organismus, die seine Entwicklung lenkt
[<grch. entelecheia <ent telei echein „in Vollendung haben od. sein“]
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En|te|le|chie, die; -, -n [lat. entelechia < griech. entelécheia = das wirkliche Tätigsein, zusger. aus: entelès échein = vollständig besitzen] (Philos.):
sich im Stoff verwirklichende Form; im Organismus liegende Kraft, die seine Entwicklung u. Vollendung bewirkt.
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Entelechie
[griechisch »ständige Wirksamkeit«] die, -/...'chi|en, Philosophie: ein innewohnendes Formprinzip, das etwa den Organismus zur Selbstentwicklung bringt. Der Begriff wurde bei Aristoteles häufig in ähnlicher Bedeutung wie Energeia (Akt) verwendet: als Verwirklichung der in einem Seienden angelegten Möglichkeiten, jedoch in Hervorhebung der immanenten Zielbestimmtheit der Entwicklung; sodann auch als Prinzip des Am-Wirken-Seins, die Form, die sich im Stoff verwirklicht. Die Seele bestimmte Aristoteles als erste Entelechie eines organischen Körpers. In der Neuzeit haben Leibniz (Monadologie), Goethe u. a. den Begriff der Entelechie wieder aufgenommen (Teleologie). Im System H. Drieschs ist Entelechie ein ganzheitstiftender und prozesssteuernder Faktor im organischen Geschehen (Äquifinalität), ein außerräumlicher, aber in den Raum hineinwirkender teleologischer Naturfaktor.
H. Driesch: Philosophie des Organischen (41928);
H. Conrad-Martius: Der Selbstaufbau der Natur (1944);
A. Mittasch: E. (1952);
I. Düring: Aristoteles (1966).
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En|te|le|chie, die; -, -n [lat. entelechia < griech. entelécheia = das wirkliche Tätigsein, zusger. aus: entelès échein = vollständig besitzen] (Philos.): die sich im Stoff verwirklichende Form; im Organismus liegende Kraft, die seine Entwicklung u. Vollendung bewirkt: Ich verstehe, meine E. ist gelungen (Zwerenz, Kopf 267).
Universal-Lexikon. 2012.