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Einkammersystem
Ein|kạm|mer|sys|tem 〈n. 11Regierungssystem, bei dem die gesetzgebende Gewalt nur von einer einzigen Körperschaft (Haus, Kammer) ausgeübt wird

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Ein|kạm|mer|sys|tem, das (Politik):
Verfassungssystem, bei dem die gesetzgebende Körperschaft aus nur einer Kammer besteht.

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Einkammersystem,
 
im Unterschied zum Zweikammersystem die Organisation der Volksvertretung in nur einer Kammer. Ein Einkammersystem haben u. a. Dänemark, Finnland und Schweden. Da laut GG der Bundesrat keine Volks-, sondern eine Ländervertretung ist, besitzt auch Deutschland ein Einkammersystem.
 

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Ein|kạm|mer|sys|tem, das (Politik): Verfassungssystem, bei dem die gesetzgebende Körperschaft aus nur einer Kammer besteht.

Universal-Lexikon. 2012.