Droh|ne 〈f. 19〉
1. 〈Zool.〉 männl. Biene; oV Drohn
2. 〈fig.〉 Nichtstuer, Schmarotzer
3. 〈Mil.〉 kleines unbemanntes Flugobjekt, das u. a. der Aufklärung sowie der gezielten Störung feindlicher Radaraufklärung dient
● eine \Drohne der Gesellschaft [<ahd. treno, engl. drone; zu idg. *dher(eu)-, *dhren- „murren, brummen, dröhnen“]
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1. Männchen der Honigbiene mit etwas größerem, plumperem Körper, das keinen Stachel besitzt u. sich überwiegend von den Arbeitsbienen füttern lässt.
2. (abwertend) fauler Nutznießer fremder Arbeit.
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I Drohne
Drohne
die, -/-n, Militärwesen: unbemannter Flugkörper mit Luft atmendem Triebwerk und - im Gegensatz zu Fernlenkflugzeugen mit individuell gesteuertem und ereignisorientiertem Flugkurs - mit vorprogrammiertem und daher unstörbarem Flugkurs. Der Einsatz erfolgt zur Aufklärung und Zielortung (Aufklärungsdrohne), Zieldarstellung (Zieldrohne) und zur Bekämpfung von Radargeräten und anderen Bodenzielen (Kampfdrohne). Die Fluggeschwindigkeit von Drohnen liegt meist im Unterschallbereich, Abgrenzung beziehungsweise Übergang zu Marschflugkörpern (Cruisemissile) und Fernlenkflugzeugen sind fließend. Aufklärungsdrohnen kehren nach Missionsausführung zurück, Kampfdrohnen zerstören sich mit Auftragsausführung selbst. Die Bundeswehr verfügt über Aufklärungsdrohnen (CL-89 und CL-289); Kampfdrohnen werden von Heer und Luftwaffe entwickelt.
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Droh|ne, die; -, -n [aus dem Niederd. < mniederd. drōne, drāne, lautm.; verw. mit ↑dröhnen]: 1. Männchen der Honigbiene mit etwas größerem, plumperem Körper, das aber keinen Stachel besitzt u. sich überwiegend von den Arbeitsbienen füttern lässt. 2. (abwertend) fauler Nutznießer fremder Arbeit: sein Sohn, ... ein verhätscheltes Herrensöhnchen ..., eine elegante D. (Th. Mann, Joseph 155). 3. unbemanntes militärisches Aufklärungsflugzeug.
Universal-Lexikon. 2012.