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Trieb|werk 〈n. 11〉
1. 〈Tech.〉 Antriebsvorrichtung
2. 〈Flugw.〉
2.1 Motor mit Propeller
2.2 Vorrichtung zum Erzeugen eines rückwärtsgerichteten Luft- od. Gasstrahls
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Trieb|werk, das:
Vorrichtung, Maschine, die die zum Antrieb (z. B. eines Flugzeugs) erforderliche Energie liefert.
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Triebwerk,
bei Fahrzeugen alle Bauteile, die zum Antrieb dienen (Verbrennungsmotoren mit Zusatzaggregaten, Kupplung, Getriebe, Differenzial u. a.). Bei Luftfahrzeugen werden nach Art der Antriebsmaschine Kolben- und Turbinentriebwerke, nach Art der Vortriebserzeugung Luftschrauben- und Strahltriebwerke unterschieden.
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Flugzeugtechnik: Wie ein Flugzeug funktioniert
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Trieb|werk, das: Vorrichtung, Maschine, die die zum Antrieb (z. B. eines Flugzeugs) erforderliche Energie liefert: Ein T. stand plötzlich still, und das Flugzeug begann zu sinken (Spiegel 50, 1984, 206); der Trend zu leistungsstarken und laufruhigen -en (Pkw-Motoren; Augsburger Allgemeine 11./12. 2. 78, VII).
Universal-Lexikon. 2012.