Gewinn; Gewinnspanne; Ertrag; Profit; Verdienstspanne; Überschuss; Erlös; Marge; Gewinnmarge; Einnahmen; Einkünfte; Rendite; Erwerb; Aushub
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Aus|beu|te ['au̮sbɔy̮tə], die; -, -n:aus einer bestimmten Arbeit, Tätigkeit erwachsener Ertrag:
eine große Ausbeute an Mineralien; die wissenschaftliche Ausbeute der Reise war gering.
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Aus|beu|te 〈f. 19; Pl. selten〉 Ertrag, Gewinn, Einnahmen ● gute, geringe, reiche \Ausbeute; \Ausbeute an Erzen 〈Bgb.〉
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Aus|beu|te:
1) als chemische A. die Menge (in g) des aus einem Ausgangsprodukt in einer chem. Reaktion oder über mehrere chem. Reaktionen (Über-alles-Ausbeute) gebildeten Endprodukts;
2) Syn.: Bildungsgrad: als stöchiometrische A. bzw. technische A. der Quotient (in Prozent) aus der Menge des tatsächlich gebildeten bzw. tatsächlich isolierten Endprodukts u. der Menge des theoretisch, d. h. aufgrund der ↑ Stöchiometrie zu erwartenden Endprodukts. Wird nicht umgesetztes, wiedergewonnenes Ausgangsmaterial vor der Berechnung abgezogen, erhält man die stets höhere umsatzbezogene Ausbeute, vgl. Umsatz.
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Aus|beu|te, die; -, -n <Pl. selten>:
Ertrag, Gewinn aus einer bestimmten Arbeit:
die wissenschaftliche A. dieser Arbeit ist bescheiden;
eine reiche, spärliche A. [an Erzen, Kohle].
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Ausbeute,
1) Chemie: die Menge eines Endprodukts einer chemischen Reaktion im Verhältnis zu den eingesetzten Verbindungen; in der Regel angegeben in Prozent.
2) Physik und Technik: der Ertrag an einer beliebigen physikalisch-technischen Größe, bezogen auf den zu seiner Gewinnung oder Erzielung erforderlichen Aufwand an einer anderen Größe, besonders dann, wenn diese von anderer Art ist; die Wärmeausbeute ist z. B. die bei einem Verbrennungsprozess anfallende Wärmeenergie, bezogen auf die verbrauchte Brennstoffmenge. Bezieht man sich auf eine gleichartige Größe, so spricht man meist vom Wirkungsgrad.
3) Recht: Ertrag, der über die natürlichen Erzeugnisse hinaus aus einer Sache gezogen wird, z. B. die einem Grundstück entnommene Gartenerde, Sand, Lehm im Gegensatz zu Erzeugnissen wie Gras, Getreide (§ 99 BGB). Im früheren Bergrecht der Gewinnanteil beim Kux der bergrechtlichen Gewerkschaft. In Österreich wird die Ausbeute durch das ABGB (§ 511) bürgerlich-rechtlich sowie öffentlich-rechtlich durch das Berggesetz 1954 erfasst.
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Aus|beu|te, die; -, -n <Pl. selten>: Ertrag, Gewinn aus einer bestimmten Arbeit: die wissenschaftliche A. dieser Arbeit ist bescheiden; eine reiche, spärliche A. [an Erzen, Kohle]; Überhaupt war die A. der sich bis in die Morgenstunden hinziehenden Tatortuntersuchung nicht den Aufwand der eingesetzten fünfzehn Funkwagen wert (Prodöhl, Tod 48); (Sport:) Ansonsten war ein Lattenschuss ... die gesamte A. der Gäste (NNN 2. 10. 86, 2); Zwölf Siege saarländischer Galopp- und Trabrennpferde waren die A. bei Veranstaltungen in ... (Saarbr. Zeitung 7. 7. 80, 15).
Universal-Lexikon. 2012.