Kulturhoheit
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Kultur|autonomie,
im engeren Sinn das Recht einer nationalen Minderheit auf Wahrung und Entfaltung ihrer kulturellen Eigenart, Zulassung einer eigenen Amtssprache, eigener Schulen und Publikationsmittel; im weiteren Sinn das Recht der Gliedstaaten eines Bundesstaates, die kulturellen Angelegenheiten ohne Einflussnahme des Gesamtstaats zu verwalten (Kulturhoheit).
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Kul|tur|au|to|no|mie, die: kulturelle Autonomie.
Universal-Lexikon. 2012.