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Bundschuh
Bụnd|schuh 〈m. 1
1. derber, seitlich zu schnürender Halbschuh mit am oberen Rand durchgezogenem Riemen
2. 〈MA〉 Bund aufständischer Bauern um 1500
[nach ihrem Zeichen, einem solchen Bauernschuh]

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Bụnd|schuh, der (Geschichte):
a) Schuh der Bauern im Mittelalter, der aus einem über dem Knöchel mit einem Riemen zusammengebundenen Lederstück besteht;
b) <o. Pl.:> (um 1500) Sinnbild, Feldzeichen u. Name aufständischer Bauernbünde bes. in Südwestdeutschland.

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Bundschuh,
 
1) schon bei den Germanen nachweisbare, bis gegen das 17. Jahrhundert beibehaltene einfache Fußbekleidung, bei der ein Stück Leder mit Riemen über den Fuß und um den Knöchel befestigt wurde.
 
 2) seit dem Ende des 13. Jahrhunderts volkstümliches Symbol des Bauerntums (im Gegensatz zum Stiefel der Adligen). Gegen die Mitte des 15. Jahrhunderts wandelte sich der Symbolgehalt allmählich reichsweit in ein Synonym für bäuerliche Aufruhr, wobei der Bundschuh zunächst als positives Integrationszeichen im Kampf gegen die Armagnaken geführt wurde. Ende des 15. Jahrhunderts diente der Bundschuh den sich gegen ihre Obrigkeit erhebenden Bauern als Feldzeichen, sodass der Name gleichbedeutend mit den Bauernaufständen besonders in Südwestdeutschland wurde (Bauernkrieg). Der erste Bundschuh, 1493 in der Gegend von Schlettstadt im Elsass entstanden, wurde im Keim erstickt. Der Bundschuh im Bistum Speyer (1502), im Breisgau (1513) und am Oberrhein (1517) stand unter der Führung des Bauern Joß Fritz aus Untergrombach.
 
Literatur:
 
A. Rosenkranz: Der B., 2 Bde. (1927);
 G. Franz: Der dt. Bauernkrieg, 2 Bde. (121984);
 
Der dt. Bauernkrieg, hg. v. H. Buszello u. a. (31995).
 

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Bụnd|schuh, der (hist.): a) Schuh der Bauern im Mittelalter, der aus einem über dem Knöchel mit einem Riemen zusammengebundenen Lederstück bestand; b) <o. Pl.:> (um 1500) Sinnbild, Feldzeichen u. Name aufständischer Bauernbünde bes. in Südwestdeutschland.

Universal-Lexikon. 2012.