Brụ̈|cken|schal|tung 〈f. 20; El.〉 elektrische Schaltung zur genauen Messung von Widerständen, Kapazitäten, Induktivitäten u. Ä.; Sy Messbrücke
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Brückenschaltung,
kurz Brücke,
1) elektrische Messtechnik: Messbrücke, die Zusammenschaltung von mindestens vier elektrischen Widerständen, Kondensatoren und/oder Spulen in einer Stromverzweigung, durch die sich mit einer Nullmethode (von einem Galvanometer angezeigte Stromlosigkeit eines »Diagonalzweiges«, der eigentlichen Brücke) Wirk- und Blindwiderstände, Kapazitäten und Induktivitäten sowie deren Verlustwinkel bestimmen lassen. - In einer allgemeinen Brückenschaltung ist der Diagonalzweig CD stromlos, wenn für die komplexen Widerstände Z1, Z2, Z3, Z4 die Bedingung Z1/Z2 = Z3/Z4 erfüllt ist. - Häufig verwendete Brückenschaltungen sind die Wheatstone-Brücke und die Thomson-Brücke zur Messung von Widerständen, die Schering-Brücke und die Wien-Brücke zur Messung von Kapazitäten sowie die Maxwell-Brücke zur Messung von Induktivitäten.
2) Elektrotechnik: eine entsprechende Zusammenschaltung von elektrischen oder elektronischen Bauelementen in einer Stromverzweigung, z. B. beim Brückengleichrichter. In der Funktechnik dient eine derartige Brückenschaltung zur Entkopplung von Wechselstromkreisen, z. B. zur Entkopplung des Empfangskreises vom Oszillatorkreis einer UKW-Mischstufe in Überlagerungsempfängern oder zur Neutralisierung der Kapazität zwischen Eingangs- und Ausgangselektrode einer Verstärkerröhre oder eines Transistors oder zur Entkopplung zweier Sender mit gemeinsamer Antenne (Diplexer).
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Brụ̈|cken|schal|tung, die (Elektrot.): Zusammenschaltung mehrerer Widerstände, Kondensatoren od. Spulen zur Bestimmung elektrischer Größen.
Universal-Lexikon. 2012.