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Raub|über|fall 〈m. 1u〉 Überfall auf jmdn., um ihn zu berauben
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Raub|über|fall, der:
Überfall auf jmdn., etw., um etw. zu rauben:
ein R. auf einen Geldtransporter;
einen R. verüben, begehen.
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Raub|über|fall, der: Überfall auf jmdn., etw., um etw. zu rauben: ein R. in einem Juweliergeschäft, Warenhaus; ein R. auf einen Geldtransporter; einen R. verüben, machen.
Universal-Lexikon. 2012.