Bo|den|or|ga|ni|sa|ti|on 〈f. 20; unz.〉 die für die Luftfahrt benötigten Einrichtungen auf dem Erdboden
* * *
Bodenorganisation,
in der Luft- und Raumfahrt alle zur Durchführung und Sicherung des zivilen und militärischen Flugbetriebes notwendigen Bodenanlagen und -einrichtungen sowie das zur Bedienung erforderliche Bodenpersonal; im Luftverkehr im weiteren Sinn auch die kaufmännischen Angestellten der Verwaltung und der Luftverkehrsgesellschaften. Zur Bodenorganisation gehören sämtliche Start- und Landeanlagen (in der Luftfahrt das Netz der Flughäfen und Flugplätze) sowie Einrichtungen der Flugsicherung, Anlagen und Einrichtungen zur Wartung, Versorgung und Instandhaltung des Fluggeräts, Stellen zur Einsatzplanung und -lenkung des Flugbetriebes, Fernmeldeeinrichtungen und Wetterdienststellen, für die Raumfahrt außerdem Montageeinrichtungen für Raketen und Satelliten sowie stationäre und mobile Bahnverfolgungs-(Tracking-)Stationen.
* * *
Bo|den|or|ga|ni|sa|ti|on, die (Flugw.): Gesamtheit der am Boden stationierten Einrichtungen zur Sicherung des Luftverkehrs.
Universal-Lexikon. 2012.