Akademik

unbezähmbar
unbeugsam; unbezwinglich; unzähmbar

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un|be|zähm|bar [ʊnbə'ts̮ɛ:mba:ɐ̯] <Adj.>:
so groß, heftig, stark, dass es nicht übergangen werden kann:
eine unbezähmbare Abneigung; ihre Neugierde war unbezähmbar.
Syn.: unüberwindlich.

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un|be|zähm|bar 〈a. [′——] Adj.〉 nicht bezähmbar, so beschaffen, dass man es nicht bezähmen kann, nicht einzudämmen (Begierde, Hunger) ● es überkam sie die \unbezähmbare Lust, ihn zu ärgern

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un|be|zähm|bar [auch: 'ʊn… ] <Adj.>:
sich aufgrund seiner Intensität o. Ä. nicht bezähmen lassend:
eine -e Neugier;
ein -er Heißhunger.

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un|be|zähm|bar [auch: '- - - -] <Adj.>: sich aufgrund seiner Intensität o. Ä. nicht bezähmen lassend: eine -e Neugier; ein -er Heißhunger; Selbst wenn die deutsche Friedensbewegung von dem -en Friedenswillen besessen wäre, den sie propagiert ... (Pohrt, Endstation 139); Seine Abneigung gegen Renegaten, Spätbekehrte und Übereifrige ist u. (Sieburg, Robespierre 131).

Universal-Lexikon. 2012.