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un|beug|sam [ʊn'bɔy̮kza:m] <Adj.>:sich keinem fremden Willen beugend; jeder Beeinflussung verschlossen:
ein unbeugsamer Charakter; ihr Wille war unbeugsam.
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un|beug|sam 〈a. [′—-] Adj.〉
1. unerbittlich, hart (Mensch)
2. unabänderlich (Wille)
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ụn|beug|sam [auch: …'bɔ̮yk… ] <Adj.>:
sich keinem fremden Willen beugend; sich nicht durch jmdn. in seiner Haltung beeinflussen lassend:
ein -er Verfechter dieser Idee;
sie war eine Frau von -em Rechtssinn;
u. an etw. festhalten.
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ụn|beug|sam [auch: - '- -] <Adj.>: sich keinem fremden Willen beugend; sich nicht durch jmdn. in seiner Haltung beeinflussen lassend: ein -er Verfechter dieser Idee; er war ein Mann von -em Rechtssinn; An beiden Beinen gelähmt ..., aber geistig von -er Entschlossenheit ... (St. Zweig, Fouché 38); Inzwischen waren mit -er Zähigkeit die Zeichen der portugiesischen Hoheit ... aufgepflanzt worden (Schneider, Leiden 15); u. an etw. festhalten.
Universal-Lexikon. 2012.