Akademik

Auszubildende
Aus|zu|bil|den|de ['au̮sts̮ubɪldn̩də], die/eine Auszubildende; der/einer Auszubildenden, die Auszubildenden/zwei Auszubildende:
weibliche Person, die ausgebildet wird, eine Lehre macht, eine Berufsausbildung absolviert:
die Auszubildende wird vom Betrieb übernommen; die Firma sucht dieses Jahr weibliche Auszubildende.

* * *

Aus|zu|bil|den|de(r) 〈f. 30 (m. 29); Kurzwort: Azubijmd., der ausgebildet werden soll, der eine Berufsausbildung, -fortbildung od. Umschulung durchläuft

* * *

Aus|zu|bil|den|de , die/eine Auszubildende; der/einer Auszubildenden, die Auszubildenden/zwei Auszubildende (Amtsspr.):
weibliche Person, die ausgebildet wird, eine Lehre macht, eine Berufsausbildung erfährt; Lehrling, Anlernling (Kurzwort: 2Azubi).

* * *

Auszubildende,
 
Abkürzung Azubi, Bezeichnung des Berufsbildungsgesetzes vom 14. 8. 1969 für grundsätzlich in einer betrieblichen Ausbildung stehende Personen (früher: Lehrlinge, Anlernlinge u. a.), denen in einem geordneten Ausbildungsgang systematisch eine Grundausbildung und die notwendigen fachlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für eine berufliche Tätigkeit vermittelt werden. Auszubildende unterliegen der Sorgfalts-, Lern-, Schweige- sowie der Berufsschulpflicht und haben Weisungen des Ausbilders u. a. weisungsberechtigter Personen Folge zu leisten. Auszubildende werden von betrieblichen und überbetrieblichen Ausbildern und Berufsschullehrern unterwiesen und legen vor den Kammern (berufsständische Vereinigungen) eine Zwischen- und Abschlussprüfung ab. Es besteht Anspruch auf Vergütung, berufspädagogische Unterweisung und auf Ausstellung eines Zeugnisses. Grundlage für das Verhältnis zwischen einem Auszubildenden und seinem Ausbildenden ist der Berufsausbildungsvertrag.

* * *

Aus|zu|bil|den|de, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (Amtsspr.): Lehrling, Anlernling; Kurzwort: ↑Azubi.

Universal-Lexikon. 2012.