Akademik

apodiktisch
ideologisch; dogmatisch; rechthaberisch; starr; unwiderleglich

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apo|dịk|tisch 〈Adj.; Philos.〉
1. in der Art der Apodiktik, auf ihr beruhend
2. unwiderleglich, unumstößlich
3. keinen Widerspruch duldend

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apo|dịk|tisch <Adj.> [spätlat. apodicticus < griech. apodeiktikós = beweiskräftig]:
1. (Philos.) unwiderleglich, unumstößlich; unbedingt sicher; unmittelbar evident:
-e Beweise, Urteile.
2. (bildungsspr.) keinen Widerspruch duldend:
etw. in -er Form, Weise, mit -er Bestimmtheit behaupten;
etw. a. erklären.

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apodịktisch
 
[griechisch apodeiktikós »zum Beweis gehörend«, »beweiskräftig«],
 
 1) allgemein: keinen Widerspruch duldend, jeden Widerspruch von vornherein ausschließend.
 
 2) Logik: Bezeichnung für Urteile, die die logische Notwendigkeit oder unmittelbare Gewissheit ausdrücken; im Unterschied zu den assertorischen oder problematischen Urteilen (Modalität).

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apo|dịk|tisch <Adj.> [spätlat. apodicticus < griech. apodeiktikós = beweiskräftig]: 1. (Philos.) unwiderleglich, unumstößlich; unbedingt sicher; unmittelbar evident: -e Beweise, Urteile. 2. (bildungsspr.) keinen Widerspruch duldend: etwas in -er Form, Weise, mit -er Bestimmtheit behaupten; etwas a. formulieren, erklären; Stiller ... wiederholte mit -er Melancholie: „Es war ein Versagen.“ (Frisch, Stiller 318).

Universal-Lexikon. 2012.