Ba|ke 〈f. 19〉
1. feststehendes Seezeichen zum Kennzeichnen des Fahrwassers
2. vor Bahnübergängen schmale Tafel mit roten Schrägstreifen auf weißem Grund als Hinweiszeichen
3. 〈Eisenb.〉 schmale Tafel mit schwarzen Schrägstreifen als Hinweis auf Signale
4. Absteckpfahl bei Vermessungen
[<mnddt. bake „Leuchtfeuer“ <afries. baken, engl. beacon, ahd. bouhhan „Signal“ <germ. *baukna- <lat. bucina „Signalhorn“, verwandt mit Boje, Posaune]
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Ba|ke, die; -, -n [aus dem Niederd. < mniederd. bake < afries. baken = Wahrzeichen, (Feuer)signal, verw. mit mhd. bouchen, ahd. bouhhan = Zeichen; H. u.]:
1. (Verkehrsw.)
a) Orientierungs- u. Signalzeichen für Schiffe u. Flugzeuge;
b) (dreifaches) Ankündigungszeichen vor Eisenbahnübergängen u. Autobahnabfahrten;
c) rechteckiges, tragbares Absperrbrett an Stellen, die Fahrbahnwechsel u. -verengung notwendig machen.
2. (Vermessungsw.) Absteckpfahl für Vermessungen.
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Bake
[altfries. »Signalhorn«] die, -/-n,
1) allgemein: Markierungs-, Warn- oder Begrenzungszeichen.
2) Eisenbahn: schmale hochrechteckige Tafel mit drei, zwei oder einem schrägen schwarzen Streifen auf weißem Grund; kündigt ein Vorsignal in 250, 175 und 100 m Entfernung an. (Eisenbahnsignale)
3) Luftfahrt: Markierungszeichen, das optische oder Funksignale aussendet, zur Landebahnrand-, Einflugschneisen-, Lande- und Startbahnbefeuerung u. a.
4) Schifffahrt: fest gegründetes gittermastartiges Seezeichen mit Kennung. Leuchtbaken tragen in ihrem oberen Teil ein Leuchtfeuer; Radarbaken besitzen einen Sender im Frequenzbereich der Radaranlagen (Ramark).
5) Straßenverkehr: 1) Rechtecktafel mit drei, zwei oder einem schrägen roten Streifen auf weißem Grund; kündigen einen Bahnübergang in 240, 160 und 80 m Entfernung an; 2) blaue Rechtecktafel mit drei, zwei oder einem weißen Schrägstreifen in Abständen von 300, 200 und 100 m vor den Abfahrten an den Anschlussstellen der Autobahnen.
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Ba|ke, die; -, -n [aus dem Niederd. < mniederd. bake < afries. baken = Wahrzeichen, (Feuer)signal, verw. mit mhd. bouchen, ahd. bouhhan = Zeichen; H. u.]: 1. (Verkehrsw.) a) Orientierungs- u. Signalzeichen für Schiffe u. Flugzeuge; b) (dreifaches) Ankündigungszeichen vor Eisenbahnübergängen u. Autobahnabfahrten; c) rechteckiges, tragbares Absperrbrett an Stellen, die Fahrbahnwechsel u. -verengung notwendig machen. 2. (Vermessungsw.) Absteckpfahl für Vermessungen.
Universal-Lexikon. 2012.