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Autograph
[grapho...] das, -s/-e(n), ein Schriftstück, das vom Verfasser eigenhändig geschrieben ist (Handschrift, Manuskript). Als Autograph gelten auch vom Autor redigierte, korrigierte und/oder unterschriebene maschinenschriftlich hergestellte Texte, die auf eine schriftliche Vorlage des Autors oder sein Diktat zurückzuführen sind. Schon in der Antike war das Sammeln von Handschriften der Dichter, Gelehrten und Staatsmänner verbreitet. Die ersten bedeutenden Autographensammlungen entstanden in Venedig, Florenz und Rom unter den Medici und Papst Nikolaus V., in Frankreich Ende des 16. Jahrhunderts; 1803 fand in Paris die erste öffentliche Versteigerung von Autographen statt. Etwa seit den 1830er-Jahren ist der Autographenhandel als selbstständiger Zweig des Antiquariats in Deutschland nachweisbar. - Bedeutende Sammlungen besitzen im deutschen Sprachraum die Staatsbibliothek zu Berlin - Preußischer Kulturbesitz, die Universitätsbibliothek Leipzig, die Bayerische Staatsbibliothek, die Sächsische Landesbibliothek, die Österreichische Nationalbibliothek, die Stadt- und Landesbibliothek in Wien und die Schweizerische Landesbibliothek Bern.
G. Mecklenburg: Vom Autographensammeln (1963);
A.en aus drei Jahrhunderten, hg. v. H. Zeman (Graz 1987).
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Au|to|graph, auch: Autograf, das; -s, -e[n] [spätlat. autographum, zu lat. autographus = mit eigener Hand geschrieben < griech. autógraphos] (Buchw.): von einer bekannten Persönlichkeit eigenhändig geschriebenes Schriftstück: Der Geheimrat besaß Autographen von Bach, Haydn ... und Beethoven (Hauptmann, Schuß 42).
Universal-Lexikon. 2012.