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Apanage
Apa|na|ge 〈[ -ʒə] f. 19
1. Zuwendung an nichtregierende Angehörige regierender Fürsten
2. größere, regelmäßig gezahlte Zuwendung
[frz., „Leibgedinge, Erbteil“ <mlat. appanagium; zu appanare „ausstatten“<lat. ad „zu“ + panis „Brot“]

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Apa|na|ge […ʒə , österr. meist: …ʃ], die; -, -n [frz. apanage, zu altfrz. apaner = ausstatten, zu lat. panis = Brot]:
a) Zuwendung in Form von Geld od. Grundbesitz an nicht regierende Mitglieder eines Fürstenhauses zur Sicherung des standesgemäßen Unterhalts:
eine A. beziehen, erhalten;
b) regelmäßige finanzielle Zuwendung größeren Stils:
eine jährliche A. von 2 Millionen Euro.

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Apanage
 
[-ʒə, französisch; zu mittellateinisch appanare »ausstatten«, eigentlich »mit Brot (lateinisch panis) versehen«] die, -/-n, regelmäßige größere Geldzuwendung, meist an Familienmitglieder. Im engeren Sinn die Zuwendung in Geld oder Land, die den bei Erbfolge nach dem Erstgeburtsrecht (Primogenitur) vom Erbe ausgeschlossenen Mitgliedern von Adelsfamilien zum standesgemäßen Unterhalt gewährt wird, in erster Linie den nicht regierenden Angehörigen regierender Häuser. Historisch bedeutsam wurde sie in Frankreich, wo ein großer Teil der Krondomäne (fester Brauch seit 1225) an jüngere Söhne oder Brüder (sehr selten an Töchter) des Königs als Apanage ausgegeben und die Macht der Krone zeitweilig empfindlich geschwächt wurde. Der Monarchie kam jedoch zugute, dass die Apanage beim Fehlen direkter männlicher Nachkommen an die Krone zurückfiel. Apanage für den Thronfolger (bis zum Regierungsantritt) war in Frankreich seit 1349 die Dauphiné (daher »Dauphin«), in England das Herzogtum Cornwall, verbunden mit der Erhebung zum Prince of Wales. In Deutschland kam die Apanage erst im 17. Jahrhundert auf.
 
Literatur:
 
C. T. Wood: The French apanages and the Capetian monarchy, 1224-1328 (Cambridge, Mass., 1966);
 Y. Le Roy: Les Princes du sang (Diss. [Masch.]Paris, 1974 ).
 

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Apa|na|ge [apa'na:ʒə], die; -, -n [frz. apanage, zu altfrz. apaner = ausstatten, zu lat. panis = Brot]: a) Zuwendung in Form von Geld od. Grundbesitz an nicht regierende Mitglieder eines Fürstenhauses zur Sicherung des standesgemäßen Unterhalts: eine A. beziehen, erhalten; b) regelmäßige finanzielle Zuwendung größeren Stils: Eine wöchentliche A. von 2 000 Dollar (Abendpost 26./27. 3. 66, 16); Der Rat gab bekannt, dass der »ehrenhafte Herr Thierry Roussel« bereits zu Lebzeiten 47 Millionen Dollar von Christina Onassis erhalten habe sowie weitere 36 Milionen nach ihrem Tod aus dem Vermögen Athinas und dass er eine jährliche A. von 1,4 Millionen Dollar beziehe (SZ 11. 11. 96, 3).

Universal-Lexikon. 2012.