1. zwei Schneiden habend:
eine zweischneidige Waffe.
2. ambivalent; nicht eindeutig; Vor- und Nachteile habend:
die moderne Technik ist oft eine zweischneidige Angelegenheit.
Syn.: ↑ bedenklich, ↑ dubios, ↑ fragwürdig, ↑ heikel, ↑ ominös, ↑ problematisch, ↑ zweifelhaft, ↑ zwiespältig.
* * *
zwei|schnei|dig 〈Adj.〉 auf beiden Seiten schneidend, auf beiden Seiten geschliffen ● \zweischneidiges Messer; das ist ein \zweischneidiges Schwert 〈fig.〉 eine Sache, die einerseits Nutzen, aber auch andererseits Schaden bringen kann
* * *
zwei|schnei|dig <Adj.> [spätmhd. zweisnīdic]:
mit zwei Schneiden versehen, an beiden Seiten geschliffen:
-es Messer, Schwert;
Ü eine -e Angelegenheit (etw., was zwar Vorteile hat, aber auch ins Gegenteil umschlagen kann).
* * *
zwei|schnei|dig <Adj.> [spätmhd. zweisnīdic]: mit zwei Schneiden versehen, an beiden Seiten geschliffen: -es Messer, Schwert; Ü eine -e Angelegenheit (etw., was zwar Vorteile hat, aber auch ins Gegenteil umschlagen kann); Elektronik im Auto ist eine -e Sache (ADAC-Motorwelt 8, 1984, 18); es war höchst z. und eine zweifelhafte Reklame, wenn eine Sache „aus Frankreich kam“ (Jacob, Kaffee 144).
Universal-Lexikon. 2012.