Akademik

weigern
wei|gern ['vai̮gɐn] <+ sich>:
es ablehnen, etwas Bestimmtes zu tun:
er weigerte sich, den Befehl auszuführen; ich weigere mich einfach, das zu glauben.
Syn.: sich sträuben.
Zus.: verweigern.

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wei|gern 〈V.; hat
I 〈V. refl.〉 sich \weigern zum Ausdruck bringen od. erklären, etwas nicht tun zu wollen, es ablehnen, etwas zu tun ● er hat sich geweigert, das Geld anzunehmen; er weigerte sich mitzukommen; ich weigere mich, dies zu unterschreiben; sich hartnäckig, standhaft \weigern; du wirst dich vergeblich \weigern
II 〈V. tr.; veraltet〉 jmdm. etwas \weigern verweigern ● jmdm. Liebe \weigern
[<mhd. weigeren <ahd. weigaron; zu mhd. weiger <ahd. weigar „widerstrebend, tollkühn“ <germ. *wig- „kämpfen“]

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wei|gern , sich <sw. V.; hat [mhd. weigeren, ahd. weigarōn, zu mhd. weiger, ahd. weigar = widerstrebend, tollkühn, zu mhd. wīgen, ahd. wīgan = kämpfen, streiten]:
es ablehnen, etw. Bestimmtes zu tun:
sich beharrlich, standhaft, eisern, entschieden w., einen Befehl auszuführen;
ich weigere mich einfach, das zu glauben;
<auch ohne Inf.:> du kannst dich nicht länger w.

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wei|gern <sw. V.; hat [mhd. weigeren, ahd. weigarōn, zu mhd. weiger, ahd. weigar = widerstrebend, tollkühn, zu mhd. wīgen, ahd. wīgan = kämpfen, streiten]: 1. <w. + sich> es ablehnen, etw. Bestimmtes zu tun: sich beharrlich, standhaft, eisern, entschieden w., einen Befehl auszuführen; ich weigere mich einfach, das zu glauben; <auch ohne Inf. mit »zu«:> du kannst dich nicht länger w.; er hat sich doch glatt geweigert; <veraltet mit Gen.:> eines aber weigert er sich hartnäckig, solange es nur angeht: ihn wieder einzusetzen (St. Zweig, Fouché 120); Ü dass meine Hand sich zu w. beginnt, noch ein Wort niederzuschreiben, das letzthin in diesen Gedanken allgegenwärtig war: Gott (Stern, Mann 374). 2. (veraltet) a) verweigern: den Gehorsam w.; Weigert es nicht, Herzog. Es würde ein Prozess anhängig gemacht beim Kaiser (Hacks, Stücke 58); Sie weigerte ihm jeden Kuss, jede Liebkosung, ja, eigentlich auch das Wiedersehn (A. Zweig, Claudia 58); ∙ dass sein frommer Neffe ... als Geisel für den Frieden ... gar hart gehalten wird vom grimmen Feind, der jede Lösung unerbittlich weigert (Grillparzer, Weh dem 1); b) <w. + sich> sich (einem Wunsch o. Ä.) verschließen: sich einem Wunsch, Begehren w.; Die ... Bischöfe ... weigerten sich den Bitten des Kaisers, dass nun sie Margaretes erste Ehe lösen sollten (Feuchtwanger, Herzogin 75).

Universal-Lexikon. 2012.