Akademik

Voll-
voll-, Voll- [fɔl] <Präfixoid>:
a) <adjektivisch> ganz und gar, vollständig, in vollem Umfang:
vollautomatisch; vollbeschäftigt; vollelastisch; vollelektronisch; vollmechanisiert; volltrunken; vollverkleidet; vollwaschbar.
b) <substantivisch> kennzeichnet den höchsten erreichbaren Stand o. Ä. in Bezug auf das im Basiswort Genannte: Vollautomatik; Vollbad (Bad für den ganzen Körper); Vollbeschäftigung (Zustand einer Volkswirtschaft, in dem die Nachfrage nach Arbeitskräften mit dem Angebot übereinstimmt); Vollbesitz; Vollbremsung; Vollgenuss; Vollglatze; Vollinvalidität; Volljurist (Jurist, der nach Ablegen der zweiten Staatsprüfung die Voraussetzung für den juristischen Staatsdienst sowie für die freiberufliche Tätigkeit als Rechtsanwalt erworben hat); Vollmitglied; Vollnarkose; Vollprofi; Vollstudium; Vollversammlung; Vollwaise (Kind, das sowohl Vater als auch Mutter verloren hat).

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vọll-, Vọll-: 1. drückt in Bildungen mit Adjektiven aus, dass die beschriebene Person oder Sache etw. ganz und gar, vollständig, in vollem Umfang ist: vollautomatisch, -reif. 2. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass eine Person oder Sache den höchsten Stand von etw. erreicht hat: Vollakademiker, -automatik, -glatze.

Universal-Lexikon. 2012.