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Vọll|ju|rist, der:
Jurist, der nach einer Referendarzeit durch Ablegen des zweiten Staatsexamens die Befähigung zum Richteramt erworben hat.
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Vọll|ju|rist, der: Jurist, der nach einer Referendarzeit durch Ablegen des zweiten Staatsexamens die Befähigung zum Richteramt erworben hat.
Universal-Lexikon. 2012.