einleitendes Musikstück einer Oper o. Ä.:
wir hörten die Ouvertüre zu »Fidelio«.
* * *
Ou|ver|tü|re 〈[uvər-] f. 19; Mus.〉 musikal. Vorspiel (zu einem Bühnenwerk, bes. zu Oper u. Operette) [<frz. ouverture „Öffnung, Eröffnung; Einleitung“]
* * *
Ou|ver|tü|re [uvɛr… ], die; -, -n [frz. ouverture, eigtl. = Öffnung, Eröffnung, über das Vlat. zu lat. apertura = (Er)öffnung]:
a) instrumentales Musikstück als Einleitung zu größeren Musikwerken (bes. Oper u. Operette);
b) aus einem Satz bestehendes Konzertwerk für Orchester.
* * *
Ouvertüre
[französisch, wörtlich »Eröffnung«], bezeichnet die musikalischen Bühnenwerken (Oper, Operette; auch als Teil einer Schauspielmusik) zur Einleitung vorangestellten Instrumentalkompositionen. In der Unterhaltungs-, Salon- und Caféhaus-Musik des 19. und frühen 20. Jahrhunderts wurden sie aus diesem Zusammenhang auch herausgelöst sowie meist in Bearbeitungen als selbstständige Stücke aufgeführt und auf diese Weise zu einem Bestandteil der populären Musik gemacht. In konzertanter Form findet sich die Ouvertüre — meist mit einem Titel, der auf den programmatischen Inhalt verweist — als eigenständige Komposition in der Blasmusik und in der »gehobenen« Unterhaltungsmusik.
* * *
Ou|ver|tü|re [uvɛr...], die; -, -n [frz. ouverture, eigtl. = Öffnung, Eröffnung, über das Vlat. zu lat. apertura = (Er)öffnung]: a) instrumentales Musikstück als Einleitung zu größeren Musikwerken (bes. Oper u. Operette): die O. zu »Carmen«; das Orchester spielte gerade die O., war noch bei der O.; Ü Als eine Art O. für den Geburtstag am Montag ... bereitete Washington dem noch immer unermüdlich Witze und Bonmots versprühenden Hope ein Programm, wie es einem Künstler in dieser Stadt selten geboten worden ist (Augsburger Allgemeine 27./28. 5. 78, 6); b) aus einem Satz bestehendes Konzertwerk für Orchester.
Universal-Lexikon. 2012.