Akademik

von Rechts wegen
rechtlich; juristisch; de jure (fachsprachlich); gerichtlich; jur.

* * *

Von Rechts wegen
 
Die Fügung wird in der Bedeutung von »eigentlich, wenn alles seine Richtigkeit hätte« verwendet: Von Rechts wegen müsste das Geld schon ausgezahlt worden sein. Er sollte von Rechts wegen schon längst bei uns sein.

Universal-Lexikon. 2012.