(im Unterschied zum bürgerlichen Jahr) mit dem ersten Advent beginnendes Jahr mit seiner Abfolge von Feiertagen und kirchlichen Festen (in der christlichen Kirche).
* * *
Kịr|chen|jahr 〈n. 11〉 das am ersten Advent beginnende Jahr mit den regelmäßig wiederkehrenden Sonn- u. Feiertagen u. kirchl. Festen
* * *
Kịr|chen|jahr, das:
(in den abendländischen Kirchen) am 1. Advent beginnendes Jahr mit allen Sonn- u. Feiertagen u. kirchlichen Festen.
* * *
Kirchenjahr,
seit dem 16. Jahrhundert übliche Bezeichnung für die Gesamtheit der auf ein Jahr verteilten kirchlichen Feste. Grundlage des Kirchenjahrs ist das wöchentliche Gedächtnis des Todes und der Auferstehung Jesu Christi am Sonntag, dem »Tag des Herrn«, der schon von den ersten Christen als solcher gefeiert wurde. Seit dem 2. Jahrhundert wird zusätzlich das Osterfest als Jahrgedächtnis begangen, das im 3. Jahrhundert zu einem Osterfestkreis mit der Himmelfahrt Christi (40 Tage nach Ostern) und Pfingsten (50 Tage nach Ostern) als Abschluss und einer vorausgehenden Fastenzeit (Beginn: Aschermittwoch) erweitert wurde. Analog dazu bildete sich in der abendländischen Kirche mit der Einführung von Weihnachten und Epiphanie als Jahrgedächtnis der Geburt und Offenbarung Jesu im 3./4. Jahrhundert, denen seit dem 5. Jahrhundert der Advent als weihnachtliche Vorbereitungszeit vorausgeht, ein eigener Weihnachtsfestkreis heraus. Das Kirchenjahr begann im Laufe der Kirchengeschichte zu verschiedenen Terminen (z. B. an Ostern). Gegenwärtig gilt in den Kirchen abendländischer Tradition der 1. Advent, in den Ostkirchen der 1. 9. (Indiktion [Gedenken an das erste Auftreten Jesu in Nazareth]) als Beginn des Kirchenjahres.
A. Adam: Das K. mitfeiern (31983);
K.-H. Bieritz: Das K. (Neuausg. 1987).
* * *
Kịr|chen|jahr, das: am 1. Advent beginnendes Jahr mit allen Sonn- u. Feiertagen u. kirchlichen Festen.
Universal-Lexikon. 2012.