Akademik

Heilverfahren
Behandlung; Therapie

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Heil|ver|fah|ren 〈n. 14Verfahren zur Heilung

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Heil|ver|fah|ren, das:
a) alle vom Arzt in einem Krankheitsfall angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit;
b) im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung durchgeführte medizinische Maßnahmen, Behandlung in Spezialanstalten, Kur- u. Badeorten zur Erhaltung od. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.

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Heilverfahren,
 
die Gesamtheit der vom Arzt angeordneten, durchgeführten oder überwachten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit; auch die von der gesetzlichen Renten- oder Unfallversicherung sowie von vergleichbaren Institutionen angeordneten oder genehmigten Verfahren zur Erhaltung (Prävention), Wiedergewinnung oder Besserung (Rehabilitation) der Erwerbsfähigkeit (v. a. Kuren und Behandlung in Spezialkliniken).

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Heil|ver|fah|ren, das: a) alle vom Arzt in einem Krankheitsfall angeordneten Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gesundheit; b) im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung medizinische Maßnahmen, Behandlung in Spezialanstalten, Kur- u. Badeorten zur Erhaltung od. Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit: der Arzt beantragte ein H.

Universal-Lexikon. 2012.