Schrịft|form 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 bes. Art, Rechtsgeschäfte abzuschließen ● gesetzliche \Schriftform gesetzliche Vorschrift, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch eine Namensunterschrift unterzeichnet wird; einen Antrag in \Schriftform stellen
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Schrịft|form, die <o. Pl.> (Rechtsspr.):
[bestimmten Anforderungen genügende] schriftliche Form:
die Kündigung bedarf der S.
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Schriftform,
Recht: Formvorschriften.
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Schrịft|form, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): [bestimmten Anforderungen genügende] schriftliche Form: die S. verlangt, dass die Urkunde vom Aussteller unterzeichnet ist; die Kündigung bedarf der S.
Universal-Lexikon. 2012.