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Schriftform
Schrịft|form 〈f. 20; unz.; Rechtsw.〉 bes. Art, Rechtsgeschäfte abzuschließen ● gesetzliche \Schriftform gesetzliche Vorschrift, dass die Urkunde vom Aussteller eigenhändig durch eine Namensunterschrift unterzeichnet wird; einen Antrag in \Schriftform stellen

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Schrịft|form, die <o. Pl.> (Rechtsspr.):
[bestimmten Anforderungen genügende] schriftliche Form:
die Kündigung bedarf der S.

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Schriftform,
 
Recht: Formvorschriften.

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Schrịft|form, die <o. Pl.> (Rechtsspr.): [bestimmten Anforderungen genügende] schriftliche Form: die S. verlangt, dass die Urkunde vom Aussteller unterzeichnet ist; die Kündigung bedarf der S.

Universal-Lexikon. 2012.