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einstehen
ein|ste|hen ['ai̮nʃte:ən], stand ein, eingestanden <itr.; hat/ist>:
a) sich für die Richtigkeit o. Ä. von etwas verbürgen:
ich habe/bin dafür eingestanden, dass sie ihre Sache gut macht.
Syn.: bürgen, die Hand ins Feuer legen, eintreten, garantieren, gewährleisten, 2 haften.
b) (für einen Schaden o. Ä., den man selbst oder ein anderer verursacht hat) die Kosten tragen:
die Eltern haben/sind für den Schaden eingestanden, den ihre Kinder verursacht haben.
Syn.: aufkommen, geradestehen, 2 haften, Schadenersatz leisten, [wieder]gutmachen.

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ein||ste|hen 〈V. intr. 251; hat; süddt., österr., schweiz.: ist〉 für etwas od. jmdn. \einstehen bürgen, gewährleisten, eintreten, jmdm. helfen, etwas verantworten ● ich stehe dafür ein, dass ...; ich stehe für mich, dich ein; für deine Tat musst du auch \einstehen

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ein|ste|hen <unr. V.; ist:
1.
a) sich verbürgen, garantieren, Gewähr leisten, eintreten:
ich bin bereit, für ihn einzustehen;
ich kann nicht dafür e., dass die Sache gut geht;
b) geradestehen (2), aufkommen:
für einen Schaden e.
2. <ist> (österr. ugs.) eine feste Stelle antreten; in die Schule eintreten.

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ein|ste|hen <unr. V.>: 1. hat; südd., österr., schweiz. auch: ist> a) sich verbürgen, garantieren, Gewähr leisten, eintreten: ich bin bereit, für ihn einzustehen; ich kann nicht dafür e., dass die Sache gut geht; es falle immer schwerer, einen Journalisten ... zu finden, der mit seinem Namen öffentlich für das einzustehen bereit ist, was er ... vertraulich ... vermittelt hat (Deutsches Allgemeines Sonntagsblatt 20. 5. 84, 25); b) geradestehen (2), aufkommen: für jmdn., für einen Schaden, für die Schulden eines anderen e.; wir stehen doch mit unserer ganzen politischen Verantwortung für die Sache, also auch für deine Kommanditisteneinlage ein (Prodöhl, Tod 40). 2. (österr. ugs.) eine feste Stelle antreten; in die Schule eintreten <ist>: bei einer Firma, in die Schule e.

Universal-Lexikon. 2012.