Akademik

Gegen-
Ge|gen- [ge:gn̩] <Präfixoid>:
1. drückt in Verbindung mit dem im Basiswort Genannten aus, dass es bewusst in Opposition zu der sonst üblichen, etablierten Form steht: Gegengesellschaft; Gegenideologie; Gegenkirche; Gegenkultur; Gegenöffentlichkeit (das Bekanntmachen, das öffentliche Zur-Diskussion-Stellen von Dingen, die sonst in der offiziellen Öffentlichkeit nicht besprochen oder bekannt gegeben werden).
2.
a) drückt eine gleichgeartete Erwiderung aus: Gegenbesuch; Gegeneinladung; Gegengeschenk.
b) dient der Bezeichnung einer entgegengesetzten Richtung oder Lage: Gegenecke; Gegenrichtung; Gegenverkehr.
3. drückt aus, dass etwas [Gleichartiges] zur Entkräftung, Bekämpfung entgegengestellt/entgegengesetzt wird: Gegenangebot; Gegenangriff; Gegenbeispiel; Gegendemonstration; Gegendruck; Gegenerklärung; Gegengift; Gegenkandidat; Gegenpapst; Gegenprogramm; Gegenreformation (Bewegung, die gegen die Reformation gerichtet ist); Gegenveranstaltung.
4. drückt eine Kontrolle aus: Gegenprobe, Gegenrechnung, Gegenzeichnung (eines Briefes).

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ge|gen-, Ge|gen-:
1. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben aus, dass etw. in Opposition zu etw. [Üblichem, Etabliertem] steht:
Gegengesellschaft, -öffentlichkeit; gegenargumentieren, -kandidieren.
2. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben die Erwiderung von etw. aus:
Gegeneinladung, -essen; gegenleisten, -schenken.
3. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven und Verben etw. als gegenüberliegend, in entgegengesetzter Richtung verlaufend:
Gegenecke, -verkehr; gegenstreben.
4. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etw. (zur Entkräftung, Bekämpfung) entgegengestellt, entgegengesetzt wird:
Gegenbemerkung, -information.
5. drückt in Bildungen mit Substantiven und Verben die Kontrolle von etw. aus:
Gegenprobe, -zeichnung; gegenchecken, -prüfen.

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Ge|gen-: 1. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etw. in Opposition zum Üblichen, Etablierten steht: Gegengesellschaft, -kirche, -öffentlichkeit. 2. drückt in Bildungen mit Substantiven die Erwiderung von etw. aus: Gegeneinladung, -essen. 3. kennzeichnet in Bildungen mit Substantiven etw. als gegenüberliegend, in entgegengesetzter Richtung verlaufend: Gegenecke, -verkehr. 4. drückt in Bildungen mit Substantiven aus, dass etw. (zur Entkräftung, Bekämpfung) entgegengestellt, entgegengesetzt wird: Gegenbemerkung, -information. 5. drückt in Bildungen mit Substantiven die Kontrolle von etw. aus: Gegenprobe, -zeichnung.

Universal-Lexikon. 2012.