Hoch|ge|richt 〈n. 11; MA〉
1. = Halsgericht
2. Richtstätte, Galgen
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Hoch|ge|richt, das:
1. (im MA.) Gericht für sehr schwere Verbrechen.
2. Hinrichtungsstätte.
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Hochgericht,
spätmittelalterliches Gericht, das im Gegensatz zum Niedergericht über Kapitalverbrechen zu urteilen hatte und sowohl Todes- als auch Verstümmelungsstrafen verhängte. Die Hochgerichtsbarkeit wurde vom König durch den Blutbann den Landesherren verliehen (»Blutgericht«). Halsgericht.
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Hoch|ge|richt, das: 1. (im MA.) Gericht für sehr schwere Verbrechen. 2. Hinrichtungsstätte.
Universal-Lexikon. 2012.