(Außenstände, eine geschuldete Geldsumme) durch nachdrückliche Zahlungsaufforderung oder durch Zwangsmaßnahmen einziehen:
Schulden, Steuern eintreiben.
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ein||trei|ben 〈V. tr. 262; hat〉
2. hineintreiben, -jagen, heimtreiben (Vieh)
● ich muss noch meine Außenstände \eintreiben 〈fig.〉
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ein|trei|ben <st. V.; hat:
1. [von der Weide wieder] in die Stallungen treiben:
abends wird [das Vieh] eingetrieben.
2. (mit Schlagwerkzeugen o. Ä.) in etw. treiben, schlagen:
einen Pfahl [in die Erde] e.;
ein Stollen wird in den Berg eingetrieben.
3. (einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat) durch nachdrückliche Zahlungsaufforderung od. durch Zwangsmaßnahmen kassieren, einziehen:
Außenstände, Steuern e.
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ein|trei|ben <st. V.; hat: 1. [von der Weide wieder] in die Stallungen treiben: abends wird [das Vieh, die Herde] eingetrieben. 2. (mit Schlagwerkzeugen o. Ä.) in etw. treiben, schlagen: einen Pfahl [in die Erde] e.; ein Stollen wird in den Berg eingetrieben. 3. (einen Geldbetrag, auf den man Anspruch hat, durch nachdrückliche Zahlungsaufforderung od. durch Zwangsmaßnahmen) kassieren, einziehen: Außenstände, Zinsen, Forderungen, Steuern e.; An der Sperre hätten Guerilleros „Schutzgebühren“ einzutreiben versucht (Bund 9. 8. 80, 4); Ü die Umweltorganisation macht sich Gedanken, wie sie weiterhin Spendengelder e. kann (Woche 21. 3. 97, 17).
Universal-Lexikon. 2012.