Angestellter bzw. Angestellte in einer Bibliothek mit [wissenschaftlicher] Ausbildung:
sie arbeitet als Bibliothekarin.
Zus.: Diplombibliothekar, Diplombibliothekarin.
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◆ Bi|blio|the|kar 〈m. 1〉 Angestellter in einer Bibliothek mit drei- od. mehrjähriger Ausbildung
◆ Die Buchstabenfolge bi|bl... kann in Fremdwörtern auch bib|l... getrennt werden.
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Bi|b|lio|the|kar, der; -s, -e [lat. bibliothecarius]:
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Bibliothekar
der, -s/-e, Bibliotheksbeamter oder -angestellter in wissenschaftlichen und öffentlichen Bibliotheken. Der Beamtenlaufbahn entsprechend, unterscheidet man den höheren, gehobenen und mittleren Dienst sowie einen einfachen Dienst ohne bibliothekarische Fachausbildung. Die Aufgaben des höheren Dienstes sind teils Verwaltungs- und organisatorische Aufgaben (Leitung der Bibliothek und ihrer Abteilungen), teils wissenschaftlicher Natur (Fachreferate für den Bestandsaufbau, die Sacherschließung und die fachliche Auskunft). Voraussetzung für den höheren Dienst ist ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium und ein 3- (für öffentliche Bibliotheken) bis 3½ -jähriger (für wissenschaftliche Bibliotheken) Vorbereitungsdienst als Bibliotheksreferendar an einer Ausbildungsbibliothek. Für den gehobenen Dienst ist der Abschluss einer Fachhochschulausbildung und für den mittleren Dienst an wissenschaftliche und öffentliche Bibliotheken (Realschul- oder vergleichbarer Abschluss oder eine bibliotheksverwandte, abgeschlossene Berufsausbildung) eine 1½ - bis 2-jährige praktische und theoretische Ausbildung (Abschluss als Bibliotheksassistentin und -assistent) erforderlich.
Berufsorganisationen:
Bundesvereinigung Deutscher Bibliotheksverbände (gegründet 1989 als Dachverband); Verein Deutscher Bibliothekare (gegründet 1900, wieder gegründet 1948); Verein der Diplombibliothekare an wissenschaftlichen Bibliotheken (gegründet 1948); Verein der Bibliothekare an öffentlichen Bibliotheken (gegründet 1949); in Österreich und der Schweiz: Vereinigung Österreichischer Bibliothekare; Verband der Bibliotheken und Bibliothekarinnen/Bibliothekare der Schweiz.
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Bi|bli|o|the|kar, der; -s, -e [lat. bibliothecarius]: [wissenschaftlich ausgebildeter] Betreuer, Verwalter einer ↑Bibliothek (1a).
Universal-Lexikon. 2012.