Akademik

Personalausweis
Perso (umgangssprachlich); Lichtbildausweis

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Per|so|nal|aus|weis [pɛrzo'na:l|au̮svai̮s], der; -es, -e:
amtlicher Ausweis für eine Person mit Lichtbild, Angaben zur Person und Unterschrift des Inhabers, der Inhaberin:
einen neuen Personalausweis beantragen.

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Per|so|nal|aus|weis 〈m. 1Ausweis für eine Person (als Staatsbürger)

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Per|so|nal|aus|weis, der:
amtlicher Ausweis für eine Person (1 a) mit einem Lichtbild, [biometrischen Daten,] Angaben zur Person u. einer Unterschrift des Inhabers bzw. der Inhaberin.

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Personal|ausweis,
 
Urkunde zur Legitimation von Personen. Nach dem mehrfach geänderten Gesetz über Personalausweise vom 19. 12. 1950 in der Fassung vom 21. 4. 1986 hat jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und der Meldepflicht unterliegt, einen Personalausweis zu besitzen; dieser ist auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen (Ausweispflicht). Daneben wird nur ein gültiger Pass als ausreichende Legitimation anerkannt. Der Personalausweis wird in der Bundesrepublik Deutschland seit dem 1. 4. 1987 als verschweißte Plastikkarte nach einheitlichem Muster hergestellt und ist maschinenlesbar. Er enthält neben dem Lichtbild des Inhabers und einer Seriennummer bestimmte Angaben zur Person. Das Gesetz ordnet die Führung eines Personalausweisregisters durch die Personalausweisbehörden an und erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen die Verarbeitung und Nutzung der Daten. Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren (bei Personen unter 26 Jahren für fünf Jahre) ausgestellt und können nicht verlängert werden. Einzelheiten enthalten die Ausführungsgesetze der Länder.
 
In Österreich kann nach dem Passgesetz des Bundes ein Personalausweis im Wesentlichen unter denselben Bedingungen ausgestellt werden wie ein Reisepass. Personalausweise gelten für die Ausreise in jene Staaten, die Österreichern die Einreise und die Rückreise mit Personalausweis gestatten. Reisepass und Personalausweis können nebeneinander ausgestellt werden. - In der Schweiz dienen außer dem Schweizer Pass die Identitätskarte sowie der von den Kantonen ausgestellte Heimatschein als Identitätsausweis.

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Per|so|nal|aus|weis, der: amtlicher Ausweis für eine ↑Person (1 a) mit einem Lichtbild, Angaben zur Person u. einer Unterschrift des Inhabers: Sie sieht älter und größer aus, als es ihr P. wahrhaben will (Degener, Heimsuchung 144).

Universal-Lexikon. 2012.