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bannen
ban|nen ['banən] <tr.; hat:
1. (Geschichte) aus der [kirchlichen] Gemeinschaft ausschließen:
der Papst bannte den Kaiser.
Syn.: ächten, verstoßen.
2. (geh.)
a) [an einer Stelle oder in einem Zustand] durch eine zwingende Gewalt festhalten, binden, fesseln:
ihre Worte haben ihn gebannt; gebannt lauschte er dem Klang der Musik.
Syn.: gefangen nehmen, in seinen Bann ziehen.
b) durch eine zwingende Gewalt vertreiben:
die Geister bannen.
Syn.: beschwören.
c) abwenden:
die Gefahr ist gebannt.

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bạn|nen 〈V. tr.; hat
1. 〈im MA〉 mit dem Bann belegen
2. verbannen
3. (mithilfe von Magie) vertreiben, beseitigen
4. an einem Ort festhalten, zu bleiben zwingen
5. 〈fig.〉 durch Spannung fesseln
● eine Gefahr \bannen; Geister, den Teufel \bannen; etwas auf einen Datenträger (CD-ROM) \bannen 〈fig.〉 darauf abspeichern; ein Bild auf die Platte \bannen 〈fig.; veraltetein Foto machen; die Not war fürs Erste gebannt; wie gebannt lauschen, zuhören, stehen bleiben, gucken [→ Bann]

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bạn|nen <sw. V.; hat [mhd. bannen = bannen (1), (unter Strafandrohung) ge- od. verbieten, ahd. bannan = gebieten, befehlen; vor Gericht fordern, urspr. = sprechen; seit dem 15. Jh. als Abl. von Bann empfunden u. sw. V.]:
1. (im MA.) über jmdn. den Bann (1) aussprechen:
der Papst bannte den Kaiser.
2. (geh.)
a) durch Bann (2) [irgendwo] festhalten:
das Ereignis bannte die Zuschauer [auf ihre Plätze];
jmdn., etw. [wie] gebannt anstarren;
Ü ein historisches Geschehen auf die Leinwand b. (es malen od. filmen);
b) jmdn., etw. durch magische Kraft vertreiben:
der Zauberer versuchte den bösen Geist zu b.;
die Hochwassergefahr war noch nicht gebannt (abgewendet).

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bannen,
 
Schädliches durch Zwangsrituale sowie durch Fluch- und Segenssprüche fernhalten und abwehren; v. a. im Mittelalter bannte man mit gelehrtem Wissen aus antiker Magie und christlicher Überlieferungen Teufel, Geister, Hexen, Diebe, Raubwild, Mordwaffen, Feuer, Unwetter und Krankheiten.

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bạn|nen <sw. V.; hat [mhd. bannen = ↑bannen (1), (unter Strafandrohung) ge- od. verbieten, ahd. bannan = gebieten, befehlen; vor Gericht fordern, urspr. = sprechen; seit dem 15. Jh. als Abl. von ↑Bann empfunden u. sw. V.]: 1. (im MA.) über jmdn. den ↑Bann (1) aussprechen: der Papst bannte den Kaiser. 2. (geh.) a) durch ↑Bann (2) [irgendwo] festhalten: das Ereignis bannte die Zuschauer [auf ihre Plätze]; jmdn., etw. [wie] gebannt anstarren; Ü ein historisches Geschehen auf die Leinwand b. (es malen od. filmen); Musikalische Kostproben auf Tonbandrollen b. und an Jugendhäuser schicken (ran 2, 1980, 14); b) jmdn., etw. durch magische Kraft vertreiben: der Zauberer versuchte den bösen Geist zu b.; Ü Esther ..., die er, zu seiner Qual, aus seinem Bewusstsein zu b. nie völlig imstande gewesen ist (Heym, Schwarzenberg 257); Die Gefahr war gebannt (abgewendet), und nun spielte nur noch eine Mannschaft (Kicker 6, 1982, 45).

Universal-Lexikon. 2012.