Grụnd|aus|bil|dung 〈f. 20〉 die etwa drei Monate dauernde erste militär. Ausbildung der Rekruten
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Grụnd|aus|bil|dung, die <Pl. selten> (Militär):
erster, etwa drei Monate dauernder Abschnitt der Ausbildung eines Soldaten, einer Soldatin:
die militärische G. absolvieren.
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Grundausbildung,
bei der Bundeswehr Bezeichnung für den ersten Abschnitt der Ausbildung des Soldaten, in dem sowohl allgemein militärische als auch militärfachliche Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Die allgemein militärische Ausbildung (z. B. Sport, Wehrrecht, Gefechts-, Schieß-, Sanitätsausbildung) ist für alle Soldaten gleich, die militärfachliche Ausbildung (z. B. zum Fahrer, Richtschützen oder Funker) bereitet den Rekruten auf seine spätere Verwendung in einer Einsatzeinheit vor.
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Grụnd|aus|bil|dung, die <Pl. selten> (Milit.): erster, etwa drei Monate dauernder Abschnitt der Ausbildung eines Soldaten: die militärische G. absolvieren.
Universal-Lexikon. 2012.