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Klä|ger ['klɛ:gɐ], der; -s, -, Klä|ge|rin ['klɛ:gərɪn], die; -, -nen:Person, die vor Gericht Klage erhebt:
der Kläger wurde bei der Verhandlung von seinem Anwalt vertreten; die Klägerin war erfolgreich.
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Klä|ger 〈m. 3〉 jmd., der (vor Gericht) klagt, Klage erhebt; Ggs Beklagter ● wo kein \Kläger ist, ist auch kein Richter 〈Sprichw.〉 wenn man sich nicht beklagt, kann man keine Entscheidung erwarten; wenn sich niemand beklagt, braucht man kein Urteil zu befürchten
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Klä|ger, der; -s, - [mhd. kleger, spätahd. clagare] (Rechtsspr.):
Spr wo kein K. ist, ist auch kein Richter (wenn niemand an eines anderen nicht korrekter Handlungsweise Anstoß nimmt, wird dieser auch nicht zur Verantwortung gezogen).
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Klä|ger, der; -s, - [mhd. kleger, spätahd. clagare] (Rechtsspr.): Person, Institution, Firma o. Ä., die (im Zivilprozess) ↑Klage (3) führt: er tritt als K. auf; den K. vor Gericht vertreten; Spr wo kein K. ist, ist auch kein Richter (wenn niemand an eines anderen nicht korrekter Handlungsweise Anstoß nimmt, wird dieser auch nicht zur Verantwortung gezogen).
Universal-Lexikon. 2012.