Akademik

Beschuldigter
Angeklagter; Beklagter

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Be|schụl|dig|te(r) 〈f. 30 (m. 29)〉 jmd., der wegen einer Straftat bei Gericht angezeigt worden ist; →a. Angeschuldigte(r), Angeklagte(r)

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Be|schụl|dig|ter, der Beschuldigte/ein Beschuldigter; des/eines Beschuldigten, die Beschuldigten/zwei Beschuldigte:
jmd., der wegen einer Sache, einer Tat beschuldigt wird, gegen den ein Strafverfahren betrieben wird:
dem Beschuldigten wird Rechtsschutz gewährt.

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Beschuldigter,
 
der einer Straftat Verdächtige, gegen den die Strafverfolgungsbehörden die Ermittlungen aufgenommen haben. Der Beschuldigte wird zum Angeschuldigten, wenn die öffentliche Klage gegen ihn erhoben, zum Angeklagten, wenn die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen ihn beschlossen ist (§ 157 StPO).

Universal-Lexikon. 2012.