hilfsweise; zeitweilig; provisorisch; interimistisch (fachsprachlich); einstweilig; temporär; behelfsmäßig; ersatzweise; vorübergehend; aushilfsweise; kommissarisch; ephemer; transient
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vor|läu|fig ['fo:ɐ̯lɔy̮fɪç] <Adj.>:noch nicht endgültig, aber bis auf Weiteres so verlaufend:
das ist nur eine vorläufige Regelung; vorläufig wohnt sie noch im Hotel.
Syn.: ↑ einstweilen, erst einmal, erst mal (ugs.), fürs Erste, zunächst einmal, zunächst mal (ugs.).
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vor|läu|fig
I 〈Adj.〉 einstweilig, vorübergehend, provisorisch (Anordnung, Entscheidung) ● \vorläufige Verfügung = einstweilige Verfügung
II 〈Adv.〉 einstweilen, zunächst, fürs Erste, bis auf weiteres ● das können wir \vorläufig so lassen, so machen
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vor|läu|fig <Adj.>:
nicht endgültig, aber bis auf Weiteres so [bestehend, verlaufend]; erst einmal, zunächst, fürs Erste:
eine -e Lösung, Regelung, Genehmigung;
das ist nur ein -er Zustand;
das -e amtliche Endergebnis der Wahl;
v. wird sich daran nichts ändern;
das reicht v.;
die Polizei nahm einige Personen v. fest.
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vor|läu|fig <Adj.>: nicht endgültig, aber bis auf weiteres so [bestehend, verlaufend]; erst einmal, zunächst, fürs Erste: eine -e Lösung, Regelung, Genehmigung; das ist nur ein -er Zustand; das -e amtliche Endergebnis der Wahl; hier ist die Adresse Ihrer -en Wohnung (Leonhard, Revolution 149); v. wird sich daran nichts ändern; das reicht v.; du kannst v. bei mir wohnen; die Polizei nahm einige Personen v. fest; Herr Stürzli ... saß, Papiere durchblätternd, an seinem Schreibtisch, ohne mir v. Beachtung zu schenken (Th. Mann, Krull 169).
Universal-Lexikon. 2012.