Akademik

Formular
Vordruck; Antrag; Formblatt

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For|mu|lar [fɔrmu'la:ɐ̯], das; -[e]s, -e:
[amtlicher] Vordruck zur Beantwortung bestimmter Fragen oder für bestimmte Angaben:
ein Formular ausfüllen.
Syn.: Fragebogen, Vordruck.
Zus.: Anmeldeformular, Auftragsformular.

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For|mu|lar 〈n. 11vorgedrucktes Formblatt, gedruckter Fragebogen, Vordruck (Anmelde\Formular) [<nlat. formularium;Formel]

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For|mu|lar , das; -s, -e [subst. aus lat. formularius (-ium) = die vorgeschriebenen (Rechts-, Gerichts)formeln betreffend]:
[amtlicher] Vordruck zur Beantwortung bestimmter Fragen od. für bestimmte Angaben:
ein amtliches F.;
ein F. ausfüllen, unterschreiben.

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I
Formular
 
[engl. form], ein strukturiertes Dokument mit Leerstellen, in die Informationen eingetragen werden können.
 
In Datenbanken werden Formulare als Eingabemasken zur Erfassung von Daten verwendet. Besonders einfach lassen sich in Tabellenkalkulationsprogrammen Formulare zur Dateneingabe anlegen.
 
Auch Textverarbeitungssysteme gestatten den Entwurf von Formularen für die Eingabe von Texten. Dabei ist es auch möglich, Schaltflächen, Menüleisten usw. einzubauen. Das Schreiben ist dann nur in den vorgesehenen Formularfeldern möglich. Hat man eine solche Formulardatei entworfen, sollte man sie als Vorlagendatei abspeichern. Programme wie Word bieten fertige Beispiel-Formularvorlagen an, oder man lässt sich beim Entwurf durch einen Assistenten unterstützen.
 
Im Zusammenhang mit HTML-Dokumenten: Form.
 
 
TIPP:
 
In Tabellenkalkulationsprogrammen kann man ein Formular schnell anlegen, indem man die (standardmäßig eingeschaltete) Eingabesperre aller Zellen, die zur Dateneingabe verwendet werden sollen, aufhebt und anschließend den Eingabeschutz des gesamten Arbeitsblatts einschaltet. Betätigt man jetzt die Tab-Taste, so springt man von einer Eingabezelle zur nächsten, alle dazwischen liegenden Zellen werden übersprungen.
II
Formular
 
[lateinisch formularius »die vorgeschriebenen (Gerichts)formeln betreffend«] das, -s/-e, (amtlicher) Vordruck zur Beantwortung bestimmter Fragen.
 

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For|mu|lar, das; -s, -e [subst. aus lat. formularius (-ium) = die vorgeschriebenen (Rechts-, Gerichts)formeln betreffend]: [amtlicher] Vordruck zur Beantwortung bestimmter Fragen od. für bestimmte Angaben: ein amtliches F.; ein F. ausfüllen, unterschreiben.

Universal-Lexikon. 2012.