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Er|dung 〈f. 20; El.〉 das Erden, elektrisch leitende Verbindung zw. einem elektrischen Gerät u. der Erde zur Ableitung störender u. schädlicher Spannungen
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Er|dung, die; -, -en:
1. <o. Pl.> das Erden.
2. Strom leitende Verbindung zwischen einem elektrischen Gerät u. dem Erdboden.
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I Erdung,
das Herstellen einer Verbindung zwischen elektrisch leitfähigen Teilen und der Erde mittels einer elektrischen Leitung. Mit dieser Maßnahme werden Unglücksfälle durch hohe Berührungsspannungen oder elektrischen Schlag vermieden.
II
Erdung,
Erden, Herstellen einer Verbindung zwischen elektrisch leitfähigen Teilen und der Erde mittels einer Erdungsleitung und einem Erder zur Vermeidung von Unglücksfällen durch hohe Berührungsspannungen oder elektrischem Schlag, z. B. bei schadhaft gewordenen Leitungen. Nach ihrer Funktion unterscheidet man die Betriebserdung elektrischer Netze, Stromkreise, Systeme, um ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen, die Schutzerdung als eine Maßnahme des Berührungsspannungsschutzes und die Blitzschutzerdung zum Schutz gegen Gefährdung durch Blitzeinschläge, z. B. bei elektrischen Freileitungen und Antennen (Blitzschutz).
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Er|dung, die; -, -en: 1. <o. Pl.>: das Erden. 2. Strom leitende Verbindung zwischen einem elektrischen Gerät u. dem Erdboden.
Universal-Lexikon. 2012.