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Ein|kaufs|zen|trum ['ai̮nkau̮fsts̮ɛntrʊm], das; -s, Einkaufszentren ['ai̮nkau̮fsts̮ɛntrən]:größerer Gebäudekomplex mit verschiedenen Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten u. a.:
außerhalb der Stadt wurde ein großes Einkaufszentrum gebaut.
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Ein|kaufs|zen|trum auch: Ein|kaufs|zent|rum 〈n.; -s, -tren〉 verkehrsgünstig gelegene Gruppe von Läden aller Art zur Deckung des täglichen Bedarfs
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Ein|kaufs|zen|t|rum, das [LÜ von amerik. shopping center]:
(häufig außerhalb der Stadt planmäßig angelegter) größerer Gebäudekomplex mit verschiedenen Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten u. a.:
ein E. auf der »grünen Wiese«.
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Einkaufszentrum,
englisch Shoppingcenter ['ʃɔpɪȖ 'sentə], einheitlich geplante und errichtete Anlage mit rechtlich selbstständigen Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben. Typ. Merkmale von Einkaufszentren sind die einheitliche Verwaltung (Werbung, Bewachung, Raumpflege, Mietverträge usw.), die auf das Einzugsgebiet abgestimmte Mischung von Anbietern (nach Anzahl und Art), eine verkehrsgünstige Lage und ein umfassendes Parkplatzangebot; ihre Größe schwankt zwischen rd. 1 000 m2 mit etwa 20 Betrieben (Neighbourhoodcenter) und rd. 25 000 m2 mit bis zu 100 Geschäften (Regionalcenter).
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Ein|kaufs|zen|trum, das [LÜ von amerik. shopping center]: größerer Gebäudekomplex od. Geschäftsviertel mit verschiedenen Einzelhandelsgeschäften, Gaststätten u. a. (häufig außerhalb der Stadt planmäßig angelegt): ein E. auf der »grünen Wiese«; In einem der vielen Konsumläden, die das Ostseebad Scharbeutz zum E. machen, habe sie frischen Dill gesehen (Grass, Butt 49).
Universal-Lexikon. 2012.