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Reichsinsignien
Reichsschatz; Reichskleinodien

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Reichs|in|si|gni|en auch: Reichs|in|sig|ni|en 〈Pl.〉 symbolische Gegenstände für die Herrscherkrönung: Krone, Zepter, Reichsapfel, Schwert, Mantel (sowie Schuhe u. Handschuhe) u. Kreuz; Sy Reichskleinodien

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Reichs|in|si|g|ni|en <Pl.>:
aus Krone, Reichsapfel, Zepter, Schwert, Heiliger Lanze u. a. Reichskleinodien bestehende Insignien des Deutschen Reiches (bis 1806).

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Reichs|insigni|en,
 
lateinisch Insignia regalia, die den Herrschern des Heiligen Römischen Reichs bei der Krönung feierlich überreichten Herrschaftszeichen, die in rechtssymbolischer Bedeutung den Besitzer als legitimen Herrscher auswiesen. Zu den Reichsinsignien im engeren Sinn zählten Kaiserkrone, Reichsapfel (Weltkugel mit Kreuz), Reichsschwert und -zepter. Die von König Heinrich I. erworbene Heilige Lanze wurde als Reichsheiligtum den Reichskleinodien zugerechnet. - Nach neuerer Forschung soll der Besitz der Reichsinsignien für den Herrschaftsanspruch nützlich, für die Rechtmäßigkeit des Herrschaftsantritts aber nicht zwingend erforderlich gewesen sein. (salische Kunst)
 
Literatur:
 
J. Petersohn: »Echte« u. »falsche« Insignien im dt. Krönungsbrauch des MA.? Kritik eines Forschungsstereotyps (1993).
 

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Reichs|in|si|gni|en <Pl.>: aus Krone, Reichsapfel, Zepter, Schwert, Heiliger Lanze u. a. Reichskleinodien bestehende Insignien des Deutschen Reiches (bis 1806).

Universal-Lexikon. 2012.