Akademik

Wertpapierhandel
Effektenhandel; Aktienhandel

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Wẹrt|pa|pier|han|del 〈m. 5; Börse〉 = Effektenhandel

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Wert|pa|pier|han|del, der; -s:
Effektenhandel.

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Wertpapierhandel,
 
Handel mit Effekten durch Kreditinstitute u. a. Finanzdienstleistungsunternehmen. Neben Kundengeschäften (etwa zwischen Banken und Nichtbanken) werden auch Eigengeschäfte der Kreditinstitute abgewickelt. Beim börslichen Wertpapierhandel erfolgt die Übertragung von börsennotierten Wertpapieren zwischen Börsenteilnehmern unter Einschaltung einer organisierten Börse, wobei neben der traditionellen Präsenzbörse zunehmend elektronische Handelssysteme (z. B. Xetra®) an Bedeutung gewinnen. Der außerbörsliche Wertpapierhandel umfasst Geschäfte in nicht börsennotierten sowie börsennotierten Wertpapieren ohne Involvierung einer Börse (z. B. Telefonhandel zwischen Kreditinstituten).
 
Das Wertpapierhandelsgesetz (Abkürzung WpHG) vom 26. 7. 1994 (in der Fassung vom 9. 9. 1998) regelt die Aufsicht über den Wertpapierhandel (durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht), die Überwachung und präventive Bekämpfung von Insidergeschäften, die Veröffentlichung kursbeeinflussender Tatsachen (Ad-hoc-Publizität) sowie die Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten bei Veränderungen des Stimmrechtsanteils an börsennotierten Gesellschaften. Darüber hinaus enthält es Verhaltensvorschriften für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (u. a. die Verpflichtung zu anlegergerechter und anlagegerechter Beratung; Anlegerschutz).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Wertpapierhandel: Spekulation, Kurssicherung, Arbitrage
 
Wertpapierhandel: Wertpapierbörsen in Deutschland
 

Universal-Lexikon. 2012.