Te|le|fon|han|del, der:
1. (Börsenw.) Handel mit Wertpapieren zwischen Banken außerhalb der Börsen.
2. (Wirtsch.) Telefonverkauf.
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Telefonhandel,
1) Börsenwesen: Telefonverkehr, ungeregelter Freiverkehr, Wertpapierhandel v. a. zwischen Banken, aber auch mit Investoren oder freien Maklern außerhalb der Börsen. Die im Telefonhandel gehandelten Papiere sind entweder zum Börsenhandel nicht beziehungsweise noch nicht zugelassen (Telefonwerte, Telefonpapiere), oder es sind zugelassene Papiere, die außerhalb der Börsenzeit gehandelt werden. Rechtsgrundlage bilden nicht die börsenrechtlichen Bestimmungen, sondern das allgemeine Vertragsrecht. Für Telefonwerte gibt es keine amtlich festgestellten Kurse; sie zählen deshalb zu den nicht notierten Werten.
2) Marketing: Telefonverkauf.
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Te|le|fon|han|del, der: 1. (Börsenw.) Handel mit Wertpapieren zwischen Banken außerhalb der Börsen. 2. (Wirtsch.) Telefonverkauf.
Universal-Lexikon. 2012.