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Rück|spra|che ['rʏkʃpra:xə], die; -, -n:Besprechung über Fragen, Angelegenheiten, die noch nicht geklärt sind:
nach [nochmaliger] Rücksprache mit Frau N. teile ich Ihnen heute mit, dass …; jmdn. um eine persönliche Rücksprache bitten.
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Rụ̈ck|spra|che 〈f. 19〉
1. erkundende Besprechung über eine bestimmte Frage
2. Aufforderung an den Bearbeiter, sich zu rechtfertigen od. die Sache zu erläutern (als Vermerk auf Geschäftsvorgängen)
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Rụ̈ck|spra|che, die; -, -n:
Besprechung über Fragen, Angelegenheiten, die noch nicht geklärt sind:
nach [nochmaliger] R. mit Frau N. teile ich Ihnen dies heute mit;
jmdn. um eine persönliche R. bitten;
☆ mit jmdm. R. nehmen, halten (Fragen, Angelegenheiten, die noch nicht geklärt sind, mit jmdm. besprechen).
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Rụ̈ck|spra|che, die: Besprechung über Fragen, Angelegenheiten, die noch nicht geklärt sind: nach [nochmaliger] R. mit Frau N. teile ich Ihnen heute mit, dass ...; jmdn. um eine persönliche R. bitten; *mit jmdm. R. nehmen/halten (Fragen, Angelegenheiten, die noch nicht geklärt sind, mit jmdm. besprechen).
Universal-Lexikon. 2012.